
Luisser, Achitz und Schwarz: Kandidaten für die Volksanwaltschaft nominiert
Der Hauptausschuss des Nationalrats hat heute die Nominierung von drei Mitgliedern für die kommende Funktionsperiode der Volksanwaltschaft beschlossen. Dies wurde durch die Parlamentskorrespondenz bekannt gegeben. Die Nominierungen erfolgen im Rahmen des verfassungsmäßigen Verfahrens, das den drei mandatsstärksten Parteien im Nationalrat das Vorschlagsrecht für die Volksanwälte und Volksanwältinnen einräumt.
Nominierungen der Parteien
Für die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ wurde der bisherige Volksanwalt Bernhard Achitz erneut nominiert. Die Volksanwältin Gabriela Schwarz wird von der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) ins Rennen geschickt. Die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) hat Christoph Luisser als neuen Kandidaten nominiert. Luisser, der bisher als niederösterreichischer Landesrat tätig war, soll die Amtszeit der bisherigen Volksanwältin Elisabeth Schwetz beenden und ihre Position übernehmen. Die aktuellen Amtszeiten der Volksanwälte laufen am 30. Juni aus.
Die Nominierung der Mitglieder für die Volksanwaltschaft ist ein wichtiger Schritt, da diese Institution für die Kontrolle der öffentlichen Verwaltung und den Schutz der Bürgerrechte in Österreich zuständig ist. Die Möglichkeit einer einmaligen Wiederwahl sorgt dafür, dass erfahrene Mitglieder weiterhin in der Volksanwaltschaft tätig sein können.
Kritik und alternative Vorschläge
Die Grünen haben sich im Hauptausschuss gegen den Wahlvorschlag ausgesprochen und stattdessen eine Neuregelung des Bestellmodus sowie die Durchführung eines Hearings gefordert. Die grüne Volksanwaltschaftssprecherin Olga Voglauer betonte die Notwendigkeit eines transparenten und modernen Bestellverfahrens, das eine öffentliche Ausschreibung und ein Hearing umfasst. Dies würde eine breitere Diskussion und möglicherweise eine stärkere Einbeziehung der Zivilgesellschaft in den Auswahlprozess ermöglichen.
Trotz der Kritik der Grünen stimmten die anderen im Ausschuss vertretenen Parteien – ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ – für die Vorlage des Wahlvorschlags an den Nationalrat. Die Wahl der drei Volksanwälte soll bereits in der nächsten Plenarsitzung des Nationalrates, die für Donnerstag in der kommenden Woche angesetzt ist, stattfinden. Die offizielle Angelobung der neuen Mitglieder erfolgt durch den Bundespräsidenten.
Quelle: https://orf.at/stories/3393637/
